Das deutsche Rentensystem ist komplex und für viele Menschen schwer verständlich. Dieser Artikel erklärt die wichtigsten Grundlagen und Begriffe, die Sie kennen sollten, um Ihre Rentensituation besser zu verstehen.
Das Drei-Säulen-System der Altersvorsorge
Die Altersvorsorge in Deutschland basiert auf drei Säulen:
- Gesetzliche Rentenversicherung: Die Grundversorgung für alle Arbeitnehmer
- Betriebliche Altersvorsorge: Zusätzliche Vorsorge über den Arbeitgeber
- Private Altersvorsorge: Eigenständige Vorsorge durch Sparen und Investitionen
Die gesetzliche Rentenversicherung im Detail
Die gesetzliche Rentenversicherung ist die wichtigste Säule der Altersvorsorge in Deutschland. Sie funktioniert nach dem Umlageverfahren: Die heutigen Beitragszahler finanzieren die heutigen Rentner.
Versicherungspflicht und Beitragssätze
Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer versicherungspflichtig. Der Beitragssatz zur Rentenversicherung beträgt derzeit 18,6% des Bruttolohns, wobei Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils die Hälfte (9,3%) tragen.
Wichtige Begriffe der Rentenberechnung
Entgeltpunkte
Entgeltpunkte sind die Währung des deutschen Rentensystems. Sie werden wie folgt berechnet:
- 1 Entgeltpunkt: Erhalten Sie, wenn Sie ein Jahr lang das Durchschnittseinkommen aller Versicherten verdient haben
- Durchschnittseinkommen 2025: Etwa 43.000 Euro brutto pro Jahr
- Beispiel: Wer 86.000 Euro verdient, erhält 2 Entgeltpunkte
Rentenwert
Der aktuelle Rentenwert bestimmt, was ein Entgeltpunkt in Euro wert ist:
- Aktueller Rentenwert West: 37,60 Euro (Stand 2025)
- Aktueller Rentenwert Ost: 37,60 Euro (seit 2024 angeglichen)
- Anpassung: Jährlich zum 1. Juli basierend auf Lohn- und Demografieentwicklung
Zugangsfaktor
Der Zugangsfaktor berücksichtigt, wann Sie in Rente gehen:
- 1,0: Bei Rentenbeginn mit der Regelaltersgrenze
- Unter 1,0: Bei vorzeitigem Rentenbeginn (Abschläge)
- Über 1,0: Bei späterem Rentenbeginn (Zuschläge)
Rentenartfaktor
Der Rentenartfaktor hängt von der Art der Rente ab:
- Altersrente: 1,0
- Erwerbsminderungsrente (voll): 1,0
- Erwerbsminderungsrente (teilweise): 0,5
- Witwen-/Witwerrente: 0,6 oder 0,25
Die Rentenformel
Die monatliche Rente wird nach folgender Formel berechnet:
Monatsrente = Entgeltpunkte × Zugangsfaktor × Rentenartfaktor × Aktueller Rentenwert
Beispielrechnung
Ein Versicherter mit 40 Entgeltpunkten, der mit 65 in Altersrente geht:
- Entgeltpunkte: 40
- Zugangsfaktor: 1,0
- Rentenartfaktor: 1,0
- Aktueller Rentenwert: 37,60 Euro
- Monatsrente: 40 × 1,0 × 1,0 × 37,60 = 1.504 Euro
Verschiedene Arten von Rentenzeiten
Beitragszeiten
Zeiten, in denen Sie Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben:
- Zeiten der Beschäftigung
- Zeiten der selbstständigen Tätigkeit (freiwillig versichert)
- Zeiten der freiwilligen Beitragszahlung
Beitragsfreie Zeiten
Zeiten ohne Beitragszahlung, die aber rentenrechtlich berücksichtigt werden:
- Zeiten der Arbeitslosigkeit
- Zeiten der Kindererziehung
- Zeiten der Pflege von Angehörigen
- Zeiten der Krankheit
- Zeiten der Ausbildung
Anrechnungszeiten
Zeiten, die bei der Wartezeit berücksichtigt werden:
- Zeiten der Arbeitslosigkeit
- Zeiten der Krankheit
- Zeiten der Arbeitsunfähigkeit
- Zeiten der Schwangerschaft und Mutterschaft
Wartezeiten und Rentenarten
Regelaltersrente
Die Regelaltersrente erhält, wer:
- Das Regelalter erreicht hat (schrittweise Anhebung auf 67 Jahre)
- Mindestens 5 Jahre Wartezeit erfüllt
Altersrente für langjährig Versicherte
Voraussetzungen:
- Vollendung des 63. Lebensjahres
- Mindestens 35 Jahre Wartezeit
- Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn
Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Voraussetzungen:
- Vollendung des 63. Lebensjahres (schrittweise Anhebung auf 65)
- Mindestens 45 Jahre Wartezeit
- Keine Abschläge
Abschläge und Zuschläge
Abschläge bei vorzeitigem Rentenbeginn
Für jeden Monat des vorzeitigen Rentenbeginns gibt es einen Abschlag von 0,3%:
- Maximaler Abschlag: 14,4% (48 Monate)
- Abschläge gelten lebenslang
- Können durch Zusatzbeiträge ausgeglichen werden
Zuschläge bei späterem Rentenbeginn
Für jeden Monat des späteren Rentenbeginns gibt es einen Zuschlag von 0,5%:
- Keine Begrenzung der Zuschläge
- Zuschläge gelten lebenslang
- Weitere Beitragszahlung möglich
Besondere Lebenssituationen
Kindererziehungszeiten
Für die Erziehung von Kindern erhalten Sie Entgeltpunkte:
- Kinder ab 1992: 3 Jahre = 3 Entgeltpunkte
- Kinder vor 1992: 2,5 Jahre = 2,5 Entgeltpunkte
- Anspruch hat grundsätzlich die Mutter
- Kann auf den Vater übertragen werden
Pflege von Angehörigen
Pflegepersonen erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Entgeltpunkte:
- Pflege von mindestens 10 Stunden pro Woche
- Pflegegrad 2 oder höher
- Nicht erwerbsmäßige Pflege
Hinzuverdienst bei Rente
Seit 2023 gelten neue Hinzuverdienstregeln:
- Vor Regelaltersgrenze: Hinzuverdienst bis 520 Euro pro Monat ohne Anrechnung
- Ab Regelaltersgrenze: Unbegrenzter Hinzuverdienst möglich
- Flexirente: Teilrente bei Überschreitung der Hinzuverdienstgrenze
Renteninformation und Rentenauskunft
Renteninformation
Erhalten Sie jährlich ab dem 27. Lebensjahr:
- Übersicht über bereits erworbene Entgeltpunkte
- Prognose der zukünftigen Rente
- Hochrechnung bei verschiedenen Szenarien
Rentenauskunft
Detaillierte Auskunft auf Anfrage:
- Vollständiger Versicherungsverlauf
- Detaillierte Rentenberechnung
- Berücksichtigung aller Zeiten
Besteuerung der Rente
Renten sind seit 2005 steuerpflichtig:
- Besteuerungsanteil: Abhängig vom Rentenbeginn (2025: 85%)
- Grundfreibetrag: 11.604 Euro (2025)
- Kranken- und Pflegeversicherung: Pflichtversicherte zahlen Beiträge
Fazit
Das deutsche Rentensystem ist komplex, aber verständlich, wenn man die Grundlagen kennt. Die wichtigsten Faktoren für Ihre Rente sind:
- Die Anzahl der Entgeltpunkte
- Der Zeitpunkt des Rentenbeginns
- Die Art der Rente
- Besondere Zeiten wie Kindererziehung oder Pflege
Eine regelmäßige Überprüfung Ihrer Rentendaten und professionelle Beratung können dazu beitragen, dass Sie später die bestmögliche Rente erhalten.